Hierbei wird für den vereinbarten Zeitraum, in der Regel 10 Jahre, die Grabpflege vertraglich festgehalten. Wobei die einzelnen Details ganz individuell geregelt werden. Zum Beispiel Dauer, Umfang der Bepflanzung, Reparatur Pauschale, Auflösung des Grabes.
Der Nachsorgevertrag eignet sich für Erbengemeinschaften oder Hinterbliebene. Während die Vorsorge von Kunden gewählt wird die Ihre eigene Grabpflege vor Ihrem Ableben regeln möchten um die eigenen Hinterbliebenen damit nicht zu belasten.
Wir pflegen für Sie Gräber individuell nach Ihren Wünschen. Hierzu können Sie mit uns einen individuell angepassten Pflegevertrag abschließen.
Wir nehmen für Sie die Erst-Bepflanzung von Gräbern nach Ihren Wünschen vor, oder helfen Ihnen bei der Anlage für die optimale Bepflanzung.
Wenn Sie einmal keine Zeit haben sollten, sich um Ihre Gräber zu kümmern, weil Sie in den Urlaub fahren oder aus einem anderen Grund keine Zeit finden, dann übernehmen wir in dieser Zeit gerne die Pflege für Sie.